Gewährleistung

Allgemeine Gewährleistungsbestimmungen

Bitte beachten!
Als Nachweis eines Gewährleistungsanspruchs muss das Kaufdatum nachgewiesen werden. Für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung ist daher immer der Originalkaufbeleg oder eine Kopie des Kaufbelegs erforderlich!

Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers gewährt Ihnen Ansprüche und Rechte. Die Ansprüche können sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes ändern, in dem das Gerät erworben wurde und durch spezielle zwischen ELAG und dem Importeur oder Händler eines Landes getroffenen Vereinbarungen über die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen.

Ein Gewährleistungsanspruch tritt in dem Fall in Kraft, wenn berechtigte Mängel an dem Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, verursacht

A. Durch Defekte an Komponenten und / oder
B. Unbeabsichtigte Mängel bei der Fertigung.

Bei Gewährleistungsansprüchen ist zu beachten, ob ein Gerät im Privathaushalt genutzt wird oder aber zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Danach beträgt die Gewährleistung innerhalb den Ländern der Europäischen Union für privat genutzte Geräte 24 Monate. Bei zu kommerziellen Zwecken eingesetzten Geräten verringert sich die Gewährleistungspflicht entsprechend. Die tatsächliche Nutzung eines Gerätes und die Eigenschaft des Gerätebetreibers als Privatanwender oder Geschäftskunde sind für die Bestimmung der Dauer der Gewährleistungsfrist entscheidend.

Außer anderslautenden, übergreifenden gesetzlichen Bestimmungen, werden nur vorgenannte Schäden oder Mängel w.o. unter A & B beschrieben, akzeptiert. Irgendwelche abweichende Zusagen von Dritten und Forderungen, anderslautend von den vorher beschriebenen oder die über den genannten Zeitraum hinausgehen, werden bereits jetzt als ungültig erklärt. Unter keinen Umständen kann ELAG für Verluste oder jegliche Beschädigungen durch die mangelhafte Funktion des Gerätes, sowie für Schäden aus sachgemäßem- bzw. unsachgemäßem Betrieb, verantwortlich gemacht werden.

Bewahren Sie nach Möglichkeit die Originalverpackung des Produktes auf. Diese ist für den Fall nützlich, falls Sie das Gerät an den Hersteller oder eine Servicestelle zur Reparatur einsenden müssen.

Tritt ein anerkannter technischer Mangel innerhalb der genannten Frist auf, wird der Händler dafür Sorge tragen, dass das Gerät auf seine Kosten instandgesetzt oder nach seiner Wahl gegen ein vergleichbares Produkt ausgetauscht wird.
Die gesetzliche Gewährleistung tritt außer Kraft:

  1. Wenn das Gerät vorsätzlich oder durch einen Unfall beschädigt wurde, bei unsachgemäßer Behandlung oder Reinigung, Nutzung und Verwendung anders als in der Gebrauchsanleitung beschrieben, falschen Anschluss an das Stromnetz, im Falle von Schäden durch Unwetter, Feuer, Wasser oder höhere Gewalt;
  2. Wenn das Gerät technisch verändert wurde, andere Teile als Originalteile eingebaut oder verwendet wurden, Reparaturen und Eingriffe von nicht autorisierten Personen ausgeführt wurden oder von anderen, nicht von ELAG ausgewiesenen Service-Stationen.

Die Gewährleistung deckt nur Schäden am Gerät selbst und seinen Bauteilen. Glasbruchschäden an keramischen Kochflächen, sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schäden am Stromnetz, an dem das Gerät angeschlossen wurde, Einrichtungen oder anderen Gegenständen im Umfeld des Gerätes und Folgeschäden fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht. Forderungen Dritter, außer denen, der von ELAG autorisierten Reparatur- und Servicestellen, als Konsequenz von anerkannten Reparaturen während der Gewährleistungsfrist, werden grundsätzlich abgelehnt. Weitere Rückfragen zur Abwicklung von Reklamationen während der Gewährleistung richten Sie bitte an den Händler bei dem Sie das Gerät erworben haben.

5.Auflage PR 02/10/030-D